Rechtliche Grundlage: BerDV, Reglement WST
Sorgfaltspflicht
Wer das Schulareal betritt, verpflichtet sich zu sachgemässem und sorgfältigem Umgang mit allen Einrichtungen. Für Räume mit IT-Infrastruktur gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Beschädigungen
Wer auf dem Schulareal einen Schaden anrichtet oder feststellt, meldet ihn unverzüglich dem Hausdienst, dem Sekretariat oder der Schulleitung. Für die Haftung gilt das Verursacherprinzip. Bei Reparaturen gelten die Tarife von Handwerker:innen oder die Wartungsansätze von Fachleuten. Weitergehende Konsequenzen bleiben vorbehalten.
Anschlagbrett
Das Anbringen von Dekorationen und das Anschlagen von Plakaten und Bekanntmachungen jeder Art sind nur mit Genehmigung des Sekretariats an den dazu vorgesehenen Stellen erlaubt. Jeder Anschlag ist mit vollem Namen zu zeichnen.
Kästchen
Die Kästchen werden – soweit verfügbar – an die Lernenden vermietet. Sie sind mit Sorgfalt zu benutzen und in gereinigtem und ordentlichem Zustand abzugeben. Das Anbringen von Klebern ist verboten. Bei Schlüsselverlust und Beschädigungen werden die Instandstellungskosten weiterverrechnet.
Suchtmittel
Im Schulhaus gilt Rauchverbot. Auf dem ganzen Areal der Berufsfachschule ist der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt.
Verpflegung
Essen und Trinken ist nur im Restaurant inContro, in der Eingangshalle und in den Korridoren erlaubt. Ausnahme: Trinken von Wasser aus verschliessbaren Flaschen ist in den Unterrichtsräumen gestattet.
Schulräume
Nach dem Unterricht sind
- die Tafeln sauber zu reinigen
- die Audio- und Videogeräte sowie die Visualizer einsatzbereit zu hinterlassen und auszuschalten
- Tische und Stühle an den angestammten Platz zurückzustellen
- ausgeliehene Materialien zurückzubringen
- die Zimmer in einem sauberen Zustand zu verlassen.
Nach der letzten Lektion des Tages sind (bitte unbedingt Zimmerbelegungsplan beachten!)
- sämtliche Fenster zu schliessen
- während der Heizperiode die Storen herunterzulassen
- die Lichter in den Zimmern zu löschen
- die Zimmer abzuschliessen.
Für Räume mit IT-Einrichtungen sind
- die Vorgaben der Lehrperson bezüglich Datenablage im Netz einzuhalten
- das Speichern, Veröffentlichen, Versenden und Verwenden von Daten mit
widerrechtlichem, unsittlichem oder ehrverletzendem Inhalt verboten - Tastatur, Maus und Konzepthalter nach der Lektion an den angestammten Platz zurückzustellen.
Arbeitsräume
Die Gruppenarbeitsräume und der Arbeitsraum sind grundsätzlich Lese- und Arbeitszimmer. Die Arbeitsräume können auf Anordnung und unter Aufsicht einer Lehrperson für Gruppenarbeiten benutzt werden.
Korridore und Treppenhäuser
Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, sich auf die Geländer zu setzen. Die Schule lehnt jede Haftung ab.
Parkordnung
Fahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen parkiert werden.
Zweiräder können in der Einstellhalle abgestellt werden. Für Personenwagen steht der Parkplatz der Berufsfachschulen auf dem SBB-Areal neben der Mönchstrasse zur Verfügung. Parkkarten sind im Sekretariat erhältlich.
Schulhausschlüssel
WST-Schlüssel und/ oder Badge dürfen nicht ohne Einwilligung der Schulleitung weitergegeben werden.
Lift
Lernende und Weiterbildungsteilnehmer:innen können im Sekretariat gegen ein Depot von CHF 20.– bzw. CHF 40.– falls nötig einen Schlüssel/ Badge verlangen.
Diebstähle
Die Schule übernimmt keine Haftung.
Fundgegenstände
Sie sind bei dem Hausdienst oder im Sekretariat abzugeben.
Mängel
Mängel sind beim Hausdienst, der Schulleitung oder dem Sekretariat umgehend zu melden.
Kontakt
Wirtschaftsschule Thun
Mönchstrasse 30A
3600 Thun
Standort Gstaad
Ebnit
3780 Gstaad
Berufsfachschule
033 225 26 27
wst@wst.ch
Weiterbildung
033 225 26 26
weiterbildung@wst.ch
Ansprechperson
Bianca Spart
Hausdienst
bianca.spart@wst.ch