Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung) vorbereitet, erhält seit 2018 Bundesbeiträge. Voraussetzung ist, dass eine eidgenössische Prüfung absolviert wird. Der Bund übernimmt 50 Prozent der angefallenen Kursgebühren: bei der Berufsprüfung maximal 9500 Franken, bei der höheren Fachprüfung maximal 10’500 Franken. 

Die Lernbox kann bei Angeboten, welche von der Subjektfinanzierung betroffen sind, angerechnet werden.





  • Alle Teilnehmenden in Bildungsgängen zur Vorbereitung auf eine eidg. Prüfung (eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom) mit Start nach dem 31.7.2017, die nach dem 1.1.2018 die eidg. Prüfung ablegen. 
  • Teilnehmende von Bildungsgängen mit Start ab dem 1.1.2017, die nach dem 1.1.2018 die eidgenössische Prüfung ablegen und die nicht von Kantonsbeiträgen profitieren konnten.
  • Die Beitragsberechtigung ist unabhängig vom Wohnkanton, der Wohnsitz der Teilnehmenden muss aber in der Schweiz liegen.
  • Eine Doppelfinanzierung durch Kantonsbeiträge und Bundesbeiträge ist ausgeschlossen.

  • Grundsätzlich sind Weiterbildungsangebote, die auf einen eidg. Fachausweis oder ein eidg. Diplom vorbereiten beitragsberechtigt, sofern diese auf der Liste der vorbereitenden Kurse des Bundes aufgeführt sind. Ob ein Bildungsgang Beitragsberechtigt ist, entnehmen Sie ebenfalls der Kursausschreibung auf unserer Webseite.
  • Die Subjektfinanzierung gilt NICHT für Bildungsgänge einer Höheren Fachschule (HF).

Folgende Lehrgänge, die in Thun durchgeführt werden, profitieren beispielsweise direkt von der Subjektfinanzierung 

  • Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis
  • ​HR-Fachleute mit eidg. Fachausweis
  • Fachleute Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
  • Sozialversicherungsfachleute mit eidg. Fachausweis

Bei folgenden Lehrgängen, die in Thun durchgeführt werden, erfolgt eine Rückerstattung NACH Absolvierung einer eidgenössischen Prüfung (eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom)

  • Sachbearbeiter:in Rechnungswesen edupool.ch (nach der Prüfung Fachmann/ Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis)
  • Sachbearbeiter:in Personalwesen edupool.ch (nach der Prüfung HR-Fachmann/ Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis)
  • Sachbearbeiter:in Sozialversicherungen edupool.ch (nach der Prüfung Sozialversicherungs-Fachmann/ Fachfrau mit eidg. Fachausweis)
  • Handelsschule edupool.ch (nach der Prüfung Technischer Kaufmann/ Technische Kauffrau mit eidg. Fachausweis)
  • Sachbearbeiter:in Immobilien-Bewirtschaftung edupool.ch (nach der Prüfung Immobilienbewirtschafter:in mit eidg. Fachausweis)
  • Ausbildungskurs für Berufsbildner:innen in Lehrbetrieben

  • Absolvierung der eidg. Prüfung, unabhängig vom Prüfungserfolg
  • Rechnungen/ Zahlungsbestätigungen müssen auf Kursteilnehmende persönlich ausgestellt sein. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Sollte sich Ihr Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten beteiligen, empfehlen wir Ihnen, eine Vereinbarung mit diesem zu treffen, damit die Kurskosten direkt von Ihnen beglichen werden können. Bei einer Verrechnung der Kurskosten an die Firmenadresse verzichten Sie und Ihr Arbeitgeber auf eine Rückerstattung durch den Bund. 

  • NACH Absolvierung der eidg. Prüfung können Sie Ihr Beitragsgesuch online über die Onlineplattform des Bundes einreichen. Der Bund prüft dann das Gesuch und zahlt den Beitrag direkt an den/ die Absolvent:in aus.
  • Als anrechenbare Kosten gelten Kurskosten, vom Kursanbieter verrechnete Lehrmittel und Kursmaterialien (die Lernbox kann bei Angeboten, welche von der Subjektfinanzierung betroffen sind, angerechnet werden). Als nicht anrechenbar gelten namentlich Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung.

Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser nun CHF 12’900 (Art. 33 Absatz j), während im Kanton Bern ein Abzug von CHF 12’500 (Art. 38 Absatz n) des Steuergesetzes möglich ist.