Folgende Grundsätze für den Umgang unter Lehrpersonen, Lernenden, Kursteilnehmenden und Mitarbeitenden gelten auf dem ganzen Schulareal innerhalb und ausserhalb des Unterrichts wie auch bei externen schulischen Veranstaltungen:
Grundsatz 1
Alle begegnen einander mit Wertschätzung und Rücksichtnahme
Der Umgang unter den Lehrpersonen, den Lernenden, Kursteilnehmenden und Mitarbeitenden ist von gegenseitiger Wertschätzung und Rücksichtnahme geprägt.
Grundsatz 2
An der Schule gilt unbedingter Respekt vor der Würde der anderen
Die menschliche Würde der anderen muss unbedingt respektiert werden und darf weder durch Worte noch durch Taten verletzt werden.
Grundsatz 3
Alle haben das Recht auf Schutz ihrer persönlichen Integrität
Alle Schulangehörigen haben ein Recht auf geistige und körperliche Unversehrtheit. Sexuelle Belästigungen und körperliche Übergriffe sind strikte verboten.
Grundsatz 4
Lehrpersonen respektieren die Grenzen ihres pädagogischen Auftrags
Lehrpersonen erkennen, reflektieren und respektieren die Grenzen ihres pädagogischen Auftrags. Das berufliche Engagement der Lehrpersonen richtet sich auf das Lernen. Lehrpersonen übernehmen Verantwortung, indem sie Bereitschaft signalisieren, bei Problemen weiterzuhelfen, oder indem sie offenkundige Probleme ansprechen. Sie übernehmen dabei keine therapeutische Arbeit. Sie beraten die Jugendlichen, wie und wo sie sich weitergehende Hilfe holen können, und zeigen ihnen den Weg zu kompetenten Fachpersonen.
Grundsatz 5
Alle haben das Recht auf Abgrenzung und Beratung
Alle – Lehrpersonen, Lernende, Kursteilnehmende und Mitarbeitende – haben das Recht, Grenzen zu setzen, wenn sie sich in ihrer persönlichen Integrität verletzt fühlen.
Verfahren an der Wirtschaftsschule Thun
A. Informelles Vorgehen
Lehrpersonen, Lernende, Kursteilnehmende und Mitarbeitende machen den Belästigenden klar, dass ihr Verhalten unerwünscht ist. Sie dokumentieren die Vorfälle in einem Tagebuch, falls sich am Verhalten der belästigenden Person nichts ändert. Sie lassen sich nach Bedarf von einer Vertrauensperson beraten.
B. Formelles Vorgehen und Sanktionen
Lehrpersonen, Lernende, Kursteilnehmende und Mitarbeitende haben das Recht, im Fall von sexueller Belästigung, Mobbing, psychischer und physischer Gewaltanwendung in der Schule, Beschwerde einzulegen und zu verlangen, dass eingegriffen und der Belästigung ein Ende gesetzt wird.
Angehörige der Schule, die andere belästigen, haben mit Sanktionen (Disziplinarverfahren, schriftliche Verwarnung, fristlose Kündigung) zu rechnen. Lernende werden im Rahmen der Disziplinarordnung (Information des Lehrbetriebs, schriftliche Verwarnung, Ausschluss vom Unterricht, Antrag auf Lehrvertragsauflösung) bestraft. Strafrechtlich relevante Tatbestände werden zur Anzeige gebracht.
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